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Termine und Fristen der Mitgliederversammlung



Termine und Fristen der Mitgliederversammlung

Bei der Wahl des Termins der Versammlung sind die satzungsmäßigen Bestimmungen oder eine langjährige Übung im Verein zu beachten. Von beiden kann nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden. Ebenso unzulässig ist grundsätzlich ein Beginn der Versammlung werktags vor 19:00 Uhr und sonntags vor 11:00 Uhr.
Bestimmt die Satzung die Ladungsfrist, ist diese streng zu beachten. Bei schriftlicher Einladung ist der wahrscheinliche Eingang der Post beim Empfänger maßgebend. Ist in der Satzung keine Ladungsfrist vermerkt, ist so rechtzeitig einzuladen, dass die Mitglieder mit ausreichender Vorbereitungszeit in der Lage sind, an der Sitzung teilzunehmen. Damit dürfte eine Frist von 14 Tagen ausreichend bemessen sein.
Wird eine Mitgliederversammlung terminlich verlegt, müssen die ursprünglichen Fristen nicht eingehalten werden, wenn die neue Mitgliederversammlung nur unerheblich später stattfindet. Für eine Terminverlegung sollten immer zwingende Gründe vorliegen, da sonst u.U. der Einladende für die Mehrkosten persönlich haftet. Akzeptabel ist eine Verlegung bei Erkrankung von Vorstandsmitgliedern, wenn deren Teilnahme für die Durchführung der Versammlung unbedingt erforderlich ist.
Werden versehentlich einige Vereinsmitglieder nicht fristgerecht eingeladen, sind die gefassten Beschlüsse trotzdem wirksam, wenn der Beweis geführt werden kann, dass auch bei rechtzeitigem Eingang der Ladung keine anderen Mehrheiten entstanden wären. Ist vor den Tagesordnungspunkte eine Aussprache vorgesehen und sind die Mitglieder wg. der verspäteten Ladung nicht erschienen, geht die Rechtsprechung davon aus, dass durch die Nichteinladung die Beschlüsse unwirksam sind, da durch die mögliche Argumente dieses Personenkreises ein anders Abstimmungsverhältnis nicht ausgeschlossen werden kann.
Aus „Lehmann, Die Mitgliederversammlung im Verein“ ISBN:3-9808778-4-1 Euro 14,95 erhältlich im Buchhandel oder unter http://www.Vereinsbuchladen.de


Teilnehmer der Mitgliederversammlung
Treue - und Förderpflichten von Vereinsmitgliedern