In der "Westfalenpost" wurde das folgende Interview veröffentlicht:
Keine Aufgabe für Weicheier
Die ersten Monate des Jahres sind die Hochzeit der Jahreshauptversammlungen. Und damit die der Kassenprüfer, die den Vorständen auf die Finger schauen, um böse Überraschungen zu verhindern. Zu deren Aufgabe eine Gespräch mit Joachim Lehmann, Geschäftsführer der Praxis-Gesellschaft für Weiterbildung im Vereins- und Kommunalrecht mbH und u.a. Dozent für Vereinsrecht.
Die ersten Monate des Jahres sind die Hochzeit der Jahreshauptversammlungen. Und damit die der Kassenprüfer, die den Vorständen auf die Finger schauen, um böse Überraschungen zu verhindern. Zu deren Aufgabe eine Gespräch mit Joachim Lehmann (64), Geschäftsführer der Praxis-Gesellschaft für Weiterbildung im Vereins- und Kommunalrecht mbH und u.a. Dozent für den Landessportbund Hessen.
Die ehrenamtliche Funktion des Kassenprüfers wird in manchen Vereinen eher etwas belächelt. Zu Recht?
Lehmann: Sicher nicht. Der Kassenprüfer prüft im Auftrag der Mitgliederversammlung. Er ist daher der Anwalt der Mitglieder und vertritt deren Interessen. Dies wird von den Mitgliedern mitunter nicht erkannt, so dass es zu einer Fehleinschätzung der Position kommt.
Welche Verantwortung trägt ein Kassenprüfer?
Lehmann: Die Verantwortung des Kassenprüfers entspricht der des Vereinsvorstands. Er soll im Auftrag der Mitglieder Schaden vom Verein abwenden. Die Verantwortung ist auch deshalb so hoch, weil der Kassenprüfer nach Jahren mängelfreier Vorstandsarbeit einen neu auftauchenden Fehler erkennen und kommunizieren muss. Gleichzeitig kann er durch behutsame Ratschläge - er kann viele Abläufe objektiver beurteilen als der vielleicht schon etwas betriebsblinde Vorstand - erheblich zur Verbesserung der Vereinsarbeit beitragen.
Kann ein Kassenprüfer bei schlampigem oder unkorrektem Vorgehen in Regress genommen werden, sollten später Unregelmäßigkeiten ans Tageslicht kommen?
Lehmann: Grundsätzlich kann der Kassenprüfer bei vorsätzlichen Vergehen in Regress genommen werden. Dies kommt wohl selten vor, zumindest ist uns ein solcher Fall für ehrenamtliche Kassenprüfer nicht bekannt. Aber die persönlichen Verunglimpfungen in solchen Fällen, die sich bis in die berufliche Sphäre hineinziehen, möchte sicher jeder vermeiden.
Welche Voraussetzungen sollte ein Kassenprüfer mitbringen?
Lehmann: Abhängig von der Größe des Vereins sollte er zumindest Grundkenntnisse, besser Kenntnisse der Buchführung haben. Und möglichst sollte er auch schon einmal im Vorstand eines Vereins tätig gewesen sein. Letzteres erleichtert das Verständnis für die schwierige Arbeit des ehrenamtlichen Vereinsvorstandes. Persönlich sollte er in der Lage sein, unbefangen und ausschließlich nach sachlichen Gesichtspunkten die Prüfung durchzuführen. Und diplomatische Talente sind durchaus hilfreich, wenn es gilt, nun einmal vorhandene Missstände sowohl dem Vorstand als auch der Mitgliederversammlung zu erläutern.
Wann sollte ein Vereinsmitglied besser die Finger von dieser Aufgabe lassen?
Lehmann: Zwei Typen sind für die Kassenprüfung eher ungeeignet: das Weichei , das sich nicht traut, auch streitig kritische Punkte aufzugreifen, und der Haudrauf , der es dem Vorstand einmal so richtig zeigen will.
Wie sollte eine korrekte Kassenprüfung in der Praxis aussehen?
Lehmann: Möglichst sollte schon der Auftrag an die Kassenprüfer klar und eindeutig in der Satzung oder im Bestellungsbeschluss der Mitgliederversammlung formuliert sein.
Die Kassenprüfung sollte gut vorbereitet werden und arbeitsteilig von den zumeist zwei Kassenprüfern in enger Abstimmung mit dem Vorstand durchgeführt werden. Dem Schatzmeister sollte rechtzeitig mitgeteilt werden, welche Unterlagen benötigt werden. Und vor dem Bericht in der Mitgliederversammlung sollte dem Vorstand in einer Schlussbesprechung Gelegenheit gegeben werden, zu den kritischen Punkten Stellung zu nehmen.
Was sind gravierende und immer wiederkehrende Fehlerquellen, auf die ein Prüfer achten sollte?
Lehmann: Die häufigste Fehlerquelle ist, dass der Zeitaufwand für die Kassenprüfung unterschätzt wird. Mal eben einen Tag vor der Mitgliederversammlung über die Zahlen fliegen, das kann nicht zu einem sicheren und fachgerechten Prüfungsergebnis führen. Zu von den Kassenprüfern nicht entdeckten, aber gravierenden Vermögensschäden ist es nach unseren Kenntnissen dann gekommen, wenn die Prüfung jahrelang relativ oberflächlich durchgeführt wurde, weil die Kassenprüfer blindes Vertrauen in die Arbeit des Vorstandes hatten. Die Kassenprüfung muss ernsthaft durchgeführt werden, auch wenn es jahrelang keine Beanstandungen gab.
Gibt es für Kassenprüfer einen Orientierungsrahmen?
Lehmann: Einen gesetzlichen Orientierungsrahmen gibt es für Kassenprüfer in Vereinen nicht. Leider auch viel zu selten eine vereinsinterne Regelung in der Satzung. Unser Arbeitsheft für Kassenprüfer kann aber durchaus ein Orientierungsrahmen sein und sollte daher nicht nur vom Kassenprüfer, sondern auch vom Vereinsvorstand vor einer Prüfung durchgesehen werden.
Die Fragen stellte Achim Gieseke von der "Westfalenpost"
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