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Der Verein ist ein auf eine gewisse Dauer angelegter körperschaftlich organisierte Zusammenschluss einer Anzahl von Personen, die ein gemeinschaftliches Ziel, den in der Satzung festgelegten Vereinszweck, verfolgen. Die Gründer des Vereins müssen den Willen haben, künftig als eine Einheit auftreten zu wollen unter einem Vereinsnamen, vertreten durch einen Vorstand. Der Wille des Vereins wird durch Beschlussfassung der Mehrheit der Mitgliederversammlung gebildet. Zum Wesen des Vereins gehört auch, das ein Wechsel in der Mitgliederschaft stattfinden kann.
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