Vereinsbesteuerung
  Vereinsgründung     Vereinsmanagement     Vereinsrecht     Kassenprüfung     Vereinsforum     Vereinslexikon     Interessante Vereine     Fachliteratur  
Gemeinnützigkeit
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer
Umsatzsteuer
Zahlungen an Mitglieder
Spenden
Allgemein:
Startseite
Vereinsrecht für Vereinspraktiker
Kontakt
Impressum
AGB
Datenschutz
Haftungsausschluss
Hilfe
Impressum
Widerrufsrecht

Vereinsbesteuerung

Vereinssteuerrecht im Überblick

Mit der Gemeinnützigkeit sind zahlreiche Steuervergünstigungen bei allen wichtigen Steuerarten verbunden:Steuerfreiheit bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer, Z.T. Besteuerung der Umsätze mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 v. H. bei der Umsatzsteuer,Befreiung von der Grundsteuer und der Erbschaftsteuer, Steuerbefreiung von Lotterien und Ausspielungen, bei denen der Gesamtpreis der Lose den Wert von 38346 Euro nicht übersteigt, von der Lotteriesteuer, Berechtigung zum Empfang von Spenden, die beim Geber steuerlich abziehbar sind, Zahlungen eines gemeinnützigen Vereins für bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten gelten bis zur Höhe von 2.100 Euro im Jahr beim Empfänger als steuerfreie Aufwandsentschädigung.Die Steuervergünstigungen gelten grundsätzlich nur fürdie ideelle Tätigkeit des Vereins,die Vermögensverwaltung unddie Zweckbetriebe.Nicht jedoch für die wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe des Vereins (außerhalb bestimmter Steuervergünstigungen)



Gemeinnützigkeit Vor- und Nachteile

Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer Der Verein kennt vier steuerliche Bereiche

Umsatzsteuer Wenige Vergünstigungen

Zahlungen an Mitglieder

Spenden Zuwendungen an den Verein


Bewerten Sie die Infos zu "Vereinsbesteuerung"

Bitte bewerten Sie diese Seite durch Klick auf die Symbole.