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Stimmrecht in der Mitgliederversammlung



Stimmrecht in der Mitgliederversammlung

Grundsätzlich hat jedes Mitglied eine Stimme, dies kann jedoch für bestimmte Gruppen von Mitgliedern (Jugendliche Mitgliedern) eingeschränkt oder aufgehoben werden. Jede Einschränkung muss jedoch in der Satzung verankert sein. Das Mitglied darf jedoch nicht mit abstimmen, wenn es selbst betroffen ist.
Das Stimmrecht ist persönlich in der Mitgliederversammlung auszuüben. Nur wenn die Satzung dies ausdrücklich zulässt, können Stimmrechte auf andere Mitglieder übertragen werden. Der andere kann dann auch ein Nichtmitglied sein. Die Mitglieder, die Ihr Stimmrecht übertragen, werden als „Anwesend“ mitgezählt, da sonst die Zahl der Stimmen die Zahl der Anwesenden übersteigen könnte. Eine schriftliche Beschlussfassung ist lt. Gesetz nur möglich, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung geben. Die Satzung kann jedoch die schriftliche Stimmabgabe, oder auch andere Verfahren wie Abstimmung per E-Mail, zulassen.
Es ist möglich, einzelnen Vereinsmitgliedern durch Vertrag Sonderrechte einzuräumen. Diese Sonderrechte müssen zusätzlich in die Satzung aufgenommen werden. Dies könnte sein ein Vorschlagsrecht für die Wahl des Vereinsschatzmeisters durch in den Hauptsponsor oder ein Vetorecht für den Ehrenvorsitzenden bei Ernennung von Ehrenmitgliedern.
Besonderer Regelungen gelten für die Ausübung der Mitgliedsrechte durch Minderjährige. Wenn in der Satzung nichts anderes bestimmt ist, können sowohl die gesetzlichen Vertreter als auch die Minderjährigen selbst das Stimmrecht ausüben.
Es wird hier unterstellt, dass die gesetzlichen Vertreter mit der Zustimmung zum Eintritt in den Verein auch ihre Zustimmung zur Ausübung der Mitgliedsrechte durch den Minderjährigen gegeben haben. Diese Zustimmung gilt, bis sie gegenüber dem Verein widerrufen wird.
Die Stimmabgabe ist eine Willenserklärung, die wg. Irrtums angefochten werden kann. Ist die Anfechtung berechtigt, ist die Stimmabgabe nichtig von Anfang an. Der Beschluss bleibt jedoch bestehen, wenn der Wegfall der Stimme das Ergebnis nicht verändert. Wenn sie in durch Vereinsbeschlüsse in ihren Rechten als Mitglied beeinträchtigt werden, können Sie durch eine Feststellungsklage versuchen, diese Beschlüsse für ungültig erklären zu lassen.
Aus „Lehmann, Meine Rechte als Vereinsmitglied“ ISBN 3-9808778-3-3 Euro 14,90 erhältlich im Buchhandel oder unter http://www.Vereinsbuchladen.de


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